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立法建議─訂立強制責任保險的一般性規定

在文檔中 責任保險法制之現代化 (頁 22-25)

60 原文:(1) Der Dritte kann seinen Anspruch auf Schadensersatz auch gegen den Versicherer geltend machen,

1. wenn es sich um eine Haftpflichtversicherung zur Erfüllung einer nach dem Pflichtversicherungsgesetz bestehenden Versicherungspflicht handelt oder

2. wenn über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen worden ist oder ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden ist oder

3. wenn der Aufenthalt des Versicherungsnehmers unbekannt ist.

Der Anspruch besteht im Rahmen der Leistungspflicht des Versicherers aus dem Versicherungsverhältnis und, soweit eine Leistungspflicht nicht besteht, im Rahmen des § 117 Abs. 1 bis 4. Der Versicherer hat den Schadensersatz in Geld zu leisten. Der Versicherer und der ersatzpflichtige Versicherungsnehmer haften als Gesamtschuldner.

(2) Der Anspruch nach Absatz 1 unterliegt der gleichen Verjährung wie der Schadensersatzanspruch gegen den ersatzpflichtigen Versicherungsnehmer. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den ersatzpflichtigen Versicherungsnehmer beginnt; sie endet jedoch spätestens nach zehn Jahren von dem Eintritt des Schadens an. Ist der Anspruch des Dritten bei dem Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform zugeht. Die Hemmung, die Ablaufhemmung und der Neubeginn der Verjährung des Anspruchs gegen den Versicherer wirken auch gegenüber dem ersatzpflichtigen Versicherungsnehmer und umgekehrt.

為要件;同法第117 條61,使保險人不得以保險契約上之事由對抗第三人,並於 gegenüber ganz oder teilweise frei, so bleibt gleichwohl seine Verpflichtung in Ansehung des Dritten bestehen.

(2) Ein Umstand, der das Nichtbestehen oder die Beendigung des Versicherungsverhältnisses zur Folge hat, wirkt in Ansehung des Dritten erst mit dem Ablauf eines Monats, nachdem der Versicherer diesen Umstand der hierfür zuständigen Stelle angezeigt hat. Dies gilt auch, wenn das Versicherungsverhältnis durch Zeitablauf endet. Der Lauf der Frist beginnt nicht vor Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Ein in den Sätzen 1 und 2 bezeichneter Umstand kann dem Dritten auch dann entgegengehalten werden, wenn vor dem Zeitpunkt des Schadensereignisses der hierfür zuständigen Stelle die Bestätigung einer entsprechend den Rechtsvorschriften abgeschlossenen neuen Versicherung zugegangen ist. Die vorstehenden Vorschriften dieses Absatzes gelten nicht, wenn eine zur Entgegennahme der Anzeige nach Satz 1 zuständige Stelle nicht bestimmt ist.

(3) In den Fällen der Absätze 1 und 2 ist der Versicherer nur im Rahmen der vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme und der von ihm übernommenen Gefahr zur Leistung verpflichtet. Er ist leistungsfrei, soweit der Dritte Ersatz seines Schadens von einem anderen Schadensversicherer oder von einem Sozialversicherungsträger erlangen kann.

(4) Trifft die Leistungspflicht des Versicherers nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit einer Ersatzpflicht auf Grund fahrlässiger Amtspflichtverletzung zusammen, wird die Ersatzpflicht nach § 839 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Verhältnis zum Versicherer nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Voraussetzungen für die Leistungspflicht des Versicherers vorliegen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Beamte nach § 839 des Bürgerlichen Gesetzbuchs persönlich haftet.

(5) Soweit der Versicherer den Dritten nach den Absätzen 1 bis 4 befriedigt und ein Fall des § 116 nicht vorliegt, geht die Forderung des Dritten gegen den Versicherungsnehmer auf ihn über. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Dritten geltend gemacht werden.

(6) Wird über das Vermögen des Versicherers das Insolvenzverfahren eröffnet, endet das Versicherungsverhältnis abweichend von § 16 erst mit dem Ablauf eines Monats, nachdem der Insolvenzverwalter diesen Umstand der hierfür zuständigen Stelle angezeigt hat; bis zu diesem Zeitpunkt bleibt es der Insolvenzmasse gegenüber wirksam. Ist eine zur Entgegennahme der Anzeige nach Satz 1 zuständige Stelle nicht bestimmt, endet das Versicherungsverhältnis einen Monat nach der Benachrichtigung des Versicherungsnehmers von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens; die Benachrichtigung bedarf der Textform.

62 原 文 : (1) Ist bei einer Versicherung für fremde Rechnung der Versicherer dem Versicherungsnehmer gegenüber nicht zur Leistung verpflichtet, kann er dies einem Versicherten, der zur selbständigen Geltendmachung seiner Rechte aus dem Versicherungsvertrag befugt ist, nur entgegenhalten, wenn die der Leistungsfreiheit zu Grunde liegenden Umstände in der Person dieses Versicherten vorliegen oder wenn diese Umstände dem Versicherten bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt waren.

(2) Der Umfang der Leistungspflicht nach Absatz 1 bestimmt sich nach § 117 Abs. 3 Satz 1; § 117 Abs. 3 Satz 2 ist nicht anzuwenden. § 117 Abs. 4 ist entsprechend anzuwenden.

(3) Soweit der Versicherer nach Absatz 1 leistet, kann er beim Versicherungsnehmer Rückgriff nehmen.

(4) Die Absätze 1 bis 3 sind entsprechend anzuwenden, wenn die Frist nach § 117 Abs. 2 Satz 1 und 2 noch nicht abgelaufen ist oder der Versicherer die Beendigung des Versicherungsverhältnisses der hierfür zuständigen Stelle nicht angezeigt hat.

63 盧又順(2016),〈強制責任保險之研究─以食品業強制投保產品責任保險為例〉,國立政治大學 風險管理與保險學系碩士論文,112-114 頁。

(二) 優先清償權

除了賦予受害第三人直接請求權之外,外國立法例中,亦有使第三人對於被 保險人的債權具有優先清償權,以提升第三人的保護地位。日本保險法第 22 條 因責任保險契約之保險事故而有損害賠償請求權之人對該當責任保險契約之被 保險人,就請求保險給付之權利有優先權。(第一項)被保險人就有關前項損害賠 償請求權之債務,僅以已清償之金額或損害賠償請求權人之承諾金額為限,得對 保險人行使請求保險給付之權利。(第二項)基於責任保險契約請求保險給付之權 利,不得為讓與、質權之標的或扣押,但下列情形,不在此限:一、讓與給第一 項之損害賠償請求權人,或因該損害賠償請求權而扣押之情形。二、依前項規定 被保險人得行使請求保險給付之情形。」64德國保險契約法第110 條亦規定:「若 就要保人之財產啟動破產程序時,第三人基於其對要保人之請求權,得從要保人 的免責請求權中別除受償。」

日本保險法之所以規定責任保險第三人優先清償權,乃因東京高判平成 14 年7 月 31 日判決65之結論顯示了責任保險法制之缺陷,因此判決第三人X 須與 其他 A 公司破產債權人一起平均分配產品責任保險金。此一判決引起日本社會 之譁然,被害人受害,卻使得被害人以外之債權人可以獲得更多分配(責任保險 金),過於奇妙且不合理66。所以日本在 2008 年制定保險法時,特增加過去商法 保險章所無之第三人優先清償權規定。而日本之所以捨棄直接請求權,採納優先 清償權的立法建議,是考量到優先清償權未若直接請求權對於保險人的衝擊過大,

且較容易與既存的民事執行法和破產法接軌67。另外值得注意的是,日本保險法 第22 條同時規範受害第三人在一般執行程序中的優先清償權,以及在破產程序 中的別除權。反之,德國保險契約法第110 條僅對受害第三人在破產程序中的別 除權進行規範。

我國近來食品安全問題風波不斷,消費者除請求食品企業退費或損害賠償之 外,亦不斷抵制拒絕購買該等廠商之商品,若就該等產品有責任保險存在,在被 保險人喪失清償能力而破產時,亦可能發生類似日本的爭議問題。故我國將來是 否宜參考日本保險法第22 條或德國保險契約法第 110 條,增設優先受償權或別 除權的規定,應有研究規劃的必要。

64 楊士逸(2013),〈日本新修訂保險法有關責任保險規定之研究〉,中正大學法律研究所碩士論文,

33 頁。

65 楊士逸(2013),前揭註 64,64 頁。

66 楊士逸(2013),前揭註 64,66 頁。

67 楊士逸(2013),前揭註 64,128 頁。

(三) 其他保護第三人的機制

除了賦予受害第三人直接請求權及優先清償權外,仍有其他保障責任保險中 第三人的手段。如保險法第94 條第 1 項:「保險人於第三人由被保險人應負責任 事故所致之損失,未受賠償以前,不得以賠償金額之全部或一部給付被保險人。」, 其目的即是在防止被保險人自保險人領得保險金後另挪他用,至受害人無法獲得 補償68。另外,被保險人請求權內容轉換,也有利於受害第三人的保障。是以,

當被保險人對於保險人的請求權內容為金錢請求權時,該請求權即可能被被保險 人的其他債權人所扣押,使受害人最終所得受領之金額被其他債權人所排擠。故 而,德國實務將被保險人的請求權轉換成「法律保護請求權」,去除金錢給付的 色彩,使被保險人的債權人無法對其扣押,受害人自責任保險獲得保護的可能性,

即大幅提高69

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