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第貳章 德國法的平等地位要求

勞動派遣型態的勞動力使用方式,對企業而言是勞動力的一種彈性運用,然 而對於立法者而言,如何在讓企業能夠彈性化運用勞動力的時候,同時兼顧勞工 保護與避免企業濫用此種勞動型態便是重要課題。從德國勞動派遣法的修法經過

11來看,從是否允許營業性的勞動派遣、最高派遣期間的修改到平等地位原則之 引入都是立法者為了兩者間的衡平所做的法政策上的考量,也因此勞動派遣相關 法令的制定也具有勞動市場政策的意義。而本文討論所要聚焦的部分係「平等地 位 原 則 」, 在 德 國 法中 此 原 則 於 德國 勞 動派 遣 法 (

Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung,又稱 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz,以下簡稱 AÜG)

第8 條中明文化規定。我國派遣勞工保護法草案第 16 條之規定也是反映平等地 位原則之立法。從我國草案第 16 條的立法說明中清楚可知,我國對於本條之制 定在一定程度上係參照歐盟的派遣工作指令,而在德國為歐盟之會員國,有義務 將歐盟指令內國法化之情況下,德國對於平等地位原則之相關討論亦應值得我國 參考。因此本章主要是介紹德國平等地位原則的相關討論,以便可由德國法來觀 察我國派遣勞工保護法草案中的相關規定是否有需修改或可增列之處。

第一節 平等原則於德國勞動派遣法中之規範

平等地位原則首先出現於 2002 年 12 月 23 日的「對於勞動市場上現代勞務 給付之第一法案」(Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarket),

而其訂於當時之德國勞動派遣法第3 條。

在 2017 年 2 月 21 日的對於勞動派遣法以及其他法令之修正案中,將舊法中 散布各處的關於平等地位原則之規定整合在第8 條中,並在 2017 年 4 月 1 日生 效。原本第8 條是課予派遣人對德國聯邦就業機構(Bundesagentur für Arbeit)半 年一次的對於派遣活動之詳細統計報告之義務,藉此使德國聯邦就業機構在勞動 派遣的範圍中的精確之勞動市場觀察是可能的,就合法的勞動派遣的範圍而言,

派遣人的報告建立了聯邦政府的經驗報告的基礎。而在 2016 年對於勞動派遣的 統計被其他資料來源包含,對於必要資訊已經在社會保險的註冊程序中而被查問 以及對於勞動派遣之統計,這些資訊在德國聯邦就業機構的僱用統計中被集結,

11 德國修法歷程參照 Stefanie Römer, Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern---Die europarechtlichen Vorgaben und deren Umsetzung in Deutschland, 2014, S. 17 ff

工(einen vergleichbaren Arbeitnehmer)所適用包含工資等重要勞動條件之義務(平 等地位原則)16。(第2 句)當派遣勞工獲得與在要派人處所適用之團體協約約定

12 Schüren, in:Schüren/Hamann, AÜG, 2018, §8 Rn.2 f.

13 BT-Drucks. 18/9232 S. 23;Ulrici, HK-AÜG, §8 Rn.1

14 BT-Drucks. 18/9232 S. 23;Schüren, in:Schüren/Hamann, AÜG, 2018, §8 Rn.4;Kock/Greiner, in:Thüsing, AÜG, 2018, §8 Rn.5

15 Bayreuther, Frank, Vergütungsstrukturen und Equal-pay in der Arbeitnehmerüberlassung nach der AÜG-Reform, NZA 2017, 18.

16 Der Verleiher ist verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an den Entleiher die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren (Gleichstellungsgrundsatz).

17 Erhält der Leiharbeitnehmer das für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers im Entleihbetrieb geschuldete tarifvertragliche Arbeitsentgelt oder in Ermangelung eines solchen ein für vergleichbare Arbeitnehmer in der Einsatzbranche geltendes tarifvertragliches Arbeitsentgelt, wird vermutet, dass der Leiharbeitnehmer hinsichtlich des Arbeitsentgelts im Sinne von Satz 1 gleichgestellt ist.

18 Werden im Betrieb des Entleihers Sachbezüge gewährt, kann ein Wertausgleich in Euro erfolgen.

19 Ein Tarifvertrag kann vom Gleichstellungsgrundsatz abweichen, soweit er nicht die in einer Rechtsverordnung nach § 3a Absatz 2 festgesetzten Mindeststundenentgelte unterschreitet.

20 Soweit ein solcher Tarifvertrag vom Gleichstellungsgrundsatz abweicht, hat der Verleiher dem Leiharbeitnehmer die nach diesem Tarifvertrag geschuldeten Arbeitsbedingungen zu gewähren.

21 Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung des Tarifvertrages vereinbaren.

勞工在派遣至要派人處前 6 個月,自要派人處或者是與股份法(Aktiengesetze)

第18 條所定同一個企業集團中之其他企業處離職,而與要派人以及同屬企業集 Mindeststundenentgelte unterschreitet, hat der Verleiher dem Leiharbeitnehmer für jede Arbeitsstunde das im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers für eine Arbeitsstunde zu zahlende Arbeitsentgelt zu gewähren.

23 Eine abweichende tarifliche Regelung im Sinne von Absatz 2 gilt nicht für Leiharbeitnehmer, die in den letzten sechs Monaten vor der Überlassung an den Entleiher aus einem Arbeitsverhältnis bei diesem oder einem Arbeitgeber, der mit dem Entleiher einen Konzern im Sinne des § 18 des Aktiengesetzes bildet, ausgeschieden sind.

24 Ein Tarifvertrag im Sinne des Absatzes 2 kann hinsichtlich des Arbeitsentgelts vom Gleichstellungsgrundsatz für die ersten neun Monate einer Ü berlassung an einen Entleiher abweichen.

25 Eine längere Abweichung durch Tarifvertrag ist nur zulässig, wenn 1.nach spätestens 15 Monaten einer Ü berlassung an einen Entleiher mindestens ein Arbeitsentgelt erreicht wird, das in dem Tarifvertrag als gleichwertig mit dem tarifvertraglichen Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer in der Einsatzbranche festgelegt ist, und 2. nach einer Einarbeitungszeit von längstens sechs Wochen eine stufenweise Heranführung an dieses Arbeitsentgelt erfolgt.

26 Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren.

27 Der Zeitraum vorheriger Ü berlassungen durch denselben oder einen anderen Verleiher an denselben Entleiher ist vollständig anzurechnen, wenn zwischen den Einsätzen jeweils nicht mehr als drei Monate liegen.

28 Der Verleiher ist verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer mindestens das in einer Rechtsverordnung nach

§ 3a Absatz 2 für die Zeit der Überlassung und für Zeiten ohne Überlassung festgesetzte Mindeststundenentgelt zu zahlen.

29 BT-Drucks. 15/25, S. 24, 38;BVerfG, V. 29.12.2004, NZA 2005, 153;Sansone, Piero, Gleichstellung von Leiharbeitnehmern nach deutschem und Unionsrecht, 2011, S. 86

30 Sansone, Piero, Gleichstellung von Leiharbeitnehmern nach deutschem und Unionsrecht, 2011, S. 86

31 BT-Drucks. 15/25, S. 24

32 Ulrici, HK-AÜG, §8 Rn. 9

33 BVerfG, V. 29.12.2004, NZA 2005, 153;Sansone, Piero, Gleichstellung von Leiharbeitnehmern nach deutschem und Unionsrecht, 2011, S. 87

34 BT-Drucks. 15/25, S. 23;Sansone, Piero, Gleichstellung von Leiharbeitnehmern nach deutschem und Unionsrecht, 2011, S. 87

35 BT-Drucks. 15/25, S. 24;Sansone, Piero, Gleichstellung von Leiharbeitnehmern nach deutschem und Unionsrecht, 2011, S. 87

36 Römer, Stefanie, Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern---Die europarechtlichen Vorgaben und deren Umsetzung in Deutschland, 2014, S. 18;Sansone, Piero, Gleichstellung von Leiharbeitnehmern nach deutschem und Unionsrecht, 2011, S. 87

37 Kock/Greiner, in:Thüsing, AÜG, 2018, §8 Rn. 7